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Unsere AGB'sAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen § 1 Allgemeines 1. Die
nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine
Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. 2. Abweichenden
oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen
wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie
seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrundegelegt hat. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltslos veranlassen. 3. In
der Regel erfolgen Lieferung und Rechnung für den in der Auftragsbestätigung/Rechnung
genannten Hersteller. Demgemäß gelten diese AGB auch im Verhältnis zwischen
Hersteller und Kunde. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen in diesen
Fällen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto von Heer. § 2 Angebote Unsere
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als
verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch
unsere schriftliche, ausdrücklich als solche bezeichnete
Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. § 3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit 1. Werden
uns nach Vertragsschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung
der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die
Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann
statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die
Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. 2. Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn
ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt
wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet. § 4 Preise 1. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird
in der am Tag der Rechnungstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. 2. Liegen
zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als vier
Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung
beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können
wir an Stelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen
Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine
entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in
diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von
seiner Bestellung zurücktreten. Er muß den Rücktritt spätestens am 3.
Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären.
Eine Übersendung per Telefax genügt, eine solche per E-Mail nicht. § 5 Lieferzeit 1. Ist
als Liefertermin kein Kalenderdatum genannt (z.B. Lieferfrist eine Woche), so
gilt eine Lieferung innerhalb von sechs Werktagen nach der angegebenen
Lieferfrist noch als rechtzeitig. 2. Falls
wir oder der Hersteller schuldhaft einen ausdrücklich vereinbarten Liefertermin
nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat
der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit Eingang der
schriftlichen Nachfristsetzung bei uns beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 3. Wird
uns bzw. dem Hersteller die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend
unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte
Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine
gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung,
insbesondere für Nachfristen bei Verzug. 4. Vor
Ablauf der gemäß Nr. 3. verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer
weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das
Leistungshindernis länger als zwei Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch
wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist.
Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessenwegfall) ohne
Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. 5. Wir
haften ferner nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns bzw. dem Hersteller zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht;
ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug auf einer von uns oder dem Hersteller zu vertretenden
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Wir
haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns oder dem
Hersteller zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. 7. Im übrigen
haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede volle Woche Verzug im Rahmen
einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. 8. Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten. § 6 Versand 1. Der
Versand erfolgt in der Regel kostenfrei; Heer behält sich die Geltendmachung
von Versandkosten für den Fall der Unterschreitung einer Mindestmenge von 50 kg
je Hersteller vor. Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Verladung der Ware
über, auch wenn der Versand
mit eigenen Fahrzeugen des Herstellers erfolgt. Wir bzw. der
Hersteller sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. 2. Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden. § 7 Zahlung 1. Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, sind unsere Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei uns. 2. Der Käufer
kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer
gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. 3. Gerät
der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns - auch solche, für
die Wechsel gegeben worden sind - sofort fällig. In diesem Fall sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter
Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer
bleibt vorbehalten. 4. Wechsel
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung
eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/
Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch
erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel/Schecks. Wechsel- und
Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind so ohne Abzug sofort zu
zahlen. 5. Der Käufer
ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem selben Vertrag beruht. § 8 Gewährleistung / Haftung 1. Der Käufer
hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Diesbezügliche
Rügen sind von dem Käufer innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu erheben. 2. Wir
bzw. der Hersteller sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer
einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich - auch per Telefax,
nicht E-Mail - gerügt hat. Soweit ein von uns bzw. dem Hersteller zu
vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig
schriftlich gerügt wurde, sind wir bzw. der Hersteller zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden
einzelnen Mangel eine angemessen Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. 3. Während
der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom
Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt mit dem
zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 4. Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst
geltendmachen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung
von uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt. 5. Für
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus
einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haften wir bzw der Hersteller uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für
das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und
nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 6. Die
Haftungsbeschränkung nach Nr. 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche
Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit
Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch
zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7. Soweit
wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfaßt ist. 8. Wir
haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im übrigen
nicht. Die in Nr. 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers betroffen ist. 9. Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltendgemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 9 Eigentumsvorbehalt 1. Wir
behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das
Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus
der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösung von Schecks und Wechseln erfüllt hat. 2. Der Käufer
hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich
zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen
zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen. 3. Kommt
der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht
nach, so können wir die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden
Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch
uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückerhalt der
Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit
unseren offenen Forderungen aufgerechnet. § 10 Datenverarbeitung Der
Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern
oder an eine Kreditschutzorganisation vermitteln, soweit dies im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das
schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluß der Verarbeitung,
insbesondere der Übermittlung dieser Daten überwiegt. § 11 Salvatorische Klausel 1. Änderungen
oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Form; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis. 2. Sollte
eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht. § 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Für
das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Läufer seinen Wohn- oder
Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 2. Gerichtsstand
für beide Seiten ist Hamburg. Alfons
Heer Wurstwaren-Vertrieb GmbH & Co KG |